Seven Thinking Steps zum
EU-Vertragspaket mit
Magdalena Martullo-Blocher
Übernahme von EU-Recht
In der Schweiz ist das Volk der Chef. Die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger können über alle wichtigen Fragen abstimmen. Mit dem EU-Unterwerfungsvertrag müsste die Schweiz künftig EU-Recht «dynamisch», das heisst automatisch übernehmen. Zwar können die Schweizerinnen und Schweizer noch abstimmen. Frei entscheiden können sie trotzdem nicht. Denn wenn der EU das Abstimmungsergebnis nicht passt, kann sie Strafmassnahmen gegen die Schweiz ergreifen.
Fremde Richter
«Wir wollen keine fremden Richter und keine fremden Herren!». Das ist die Hauptaussage des Bundesbriefes von 1291. Mit dem EU-Vertrag sollen nun aber fremde Richter das Sagen haben: Bei Streitigkeiten zwischen der Schweiz und der EU soll zwar ein paritätisch zusammengesetztes Schiedsgericht zum Einsatz kommen. Dieses muss sich in seiner Urteilsfindung jedoch verbindlich an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) halten – also an das Gericht der Gegenpartei. Damit haben fremde EU-Richter das letzte Wort.
Milliardenzahlungen an Brüssel
Mit dem EU-Vertrag verpflichtet sich die Schweiz zu regelmässigen Zahlungen an die hochverschuldete EU. Konkret sollen jährlich rund 1,4 Milliarden Franken direkt an Brüssel fliessen – bereits jetzt ist absehbar, dass dieser Betrag künftig steigen wird. Hinzu kommen Hunderte von Millionen Franken an indirekten Kosten, die in der Schweiz durch die Übernahme der EU-Bürokratie und der Umsetzung Tausender Seiten EU-Gesetze, EU-Richtlinien und EU-Verordnungen entstehen.
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