Chronologie der Ereignisse
Was bisher geschah und wie es weiter geht:
Der Bundesrat und die Europäische Union erklären die Verhandlungen für beendet. Der Vertrag bleibt aber vorerst geheim.
Obwohl das EU-Vertragspaket weitreichende Folgen für die Schweiz hat und unser ganzes Staatswesen auf den Kopf stellt, will der Bundesrat keine obligatorische Volksabstimmung und damit auch die Zustimmung der Kantone (Ständemehr) umgehen.
Politische Parteien und Organisationen können sich nun zum EU-Unterwerfungsvertrag in Form einer Vernehmlassung äussern. Die Frist für die Vernehmlassung ist jedoch äusserst kurzgefasst – obwohl das Vertragspaket 2228 Seiten (plus 20'000 Seiten Verordnungstexte) umfasst.
Die offizielle Vernehmlassung dauert bist Ende Oktober 2025.
Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft zum EU-Unterwerfungsvertrag zuhanden des Parlaments.
National- und Ständerat behandeln den
EU-Unterwerfungsvertrag.
Nach der Verabschiedung des EU-Unterwerfungsvertrags durch das Parlament, beginnt die Referendumsfrist. Damit das Referendum zustande kommt, müssen innerhalb von 100 Tagen mindestens 50'000 gültige Unterschriften
gesammelt werden.
Nun entscheiden Volk und Stände über den EU-Unterwerfungsvertrag