Ja. Wir müssen dynamisch (=automatisch) EU-Recht übernehmen und der Europäische Gerichtshof ist zuständig für die Auslegung und Anwendung des EU-Rechts. Unsere direkte Demokratie wird so durch die Hintertüre abgeschafft.
- EU-Gerichtshof als oberste Instanz: Bei Streitfällen entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH) – also das Gericht der Gegenpartei. Dies ist vergleichbar mit einem Fussballspiel, bei dem der Schiedsrichter von der gegnerischen Mannschaft gestellt wird.
- Bindende Urteile: Es steht schwarz auf weiss im Vertragstext, dass die Urteile der EU-Richter «bindend» sind. Der EuGH ist kein neutrales Gericht, sondern ein politisches Instrument der EU-Integration, das primär EU-Interessen berücksichtigt, sogar berücksichtigen muss.
- Übernahme historischer Urteile: Mit dem geplanten EU-Vertragspaket müsste die Schweiz alle EuGH-Urteile von 1999 bis heute übernehmen. Dies bedeutet eine rückwirkende Unterwerfung unter fremde Rechtsprechung.
- Übernahme künftiger Urteile: Mit dem EU-Vertragspaket verpflichtet sich die Schweiz faktisch, auch alle künftigen EuGH-Urteile zu übernehmen.
- EU-Recht ersetzt Schweizer Recht: Somit gilt EU-Recht auch innerhalb der Schweiz. Jeder in der Schweiz – auch alle in der Schweiz tätigen Unternehmen – müssen sich an die EU-Vorgaben halten: Vom Dorfbäcker bis zum Sportverein, der ein Fest organisiert oder einen Grillstand betreibt.
Wenn die Schweiz EU-Recht nicht übernimmt, darf uns die EU abstrafen mit sogenannten «Ausgleichsmassnahmen».
