Das doppelte Mehr bleibt zeitgemäss
Gemäss Bundesverfassung gilt für Verfassungsänderungen und für bestimmte besonders wichtige Staatsverträge das obligatorische
doppelte Mehr von Volk und Ständen. Das Ständemehr wird von gewissen politischen und akademischen Kreisen - nicht zuletzt im Rahmen der Diskussion über die Abstimmung über das Vertragspaket Schweiz - EU - für unzeitgemäss gehalten. Argumentiert wird, die kleinen Kantone hätten vor allem wegen der demografischen Verschiebungen in die grossen Kantone zu viel Gewicht.