Ja. Die Personenfreizügigkeit wird ausgeweitet und der Familiennachzug für EU-Bürger vereinfacht.
- EU-Bürger sollen bereits nach 5 Jahren statt wie bisher nach 10 Jahren das Daueraufenthaltsrecht erhalten – auch wenn sie arbeitslos oder sozialhilfeabhängig werden.
- Schon heute kommen drei von zehn EU-Zuwanderern aufgrund des Familiennachzugs. Dieser Familiennachzug soll noch ausgeweitet werden.
- Gemäss den neuen EU-Verträgen dürfen kommen: Ehegatte, eingetragene Partner, Kinder, Stiefkinder, Enkel, Eltern, Grosseltern, Schwiegereltern, Schwieger-Grosseltern. Für pflegebedürftige Familienangehörige wird der Familiennachzug ebenfalls erleichtert.
- Einladung zum Sozialtourismus: Die EU definiert, was «erwerbstätig» heisst. Nach EU-Recht gilt jemand bereits als «erwerbstätig», der beispielsweise 40 Prozent arbeitet, rund 2000 Franken im Monat verdient und ergänzende Sozialleistungen bezieht. Diese Teilzeit-Einwanderer können sogar die Familie nachziehen – die Sozialkosten übernimmt der Schweizer Steuerzahler!
- Zudem stehen weitere EU-Beitrittskandidaten vor der Tür: Kosovo, Albanien, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Bosnien-Herzegowina, Ukraine, Georgien, Moldawien (plus 60 Millionen EU-Bürger). Damit wird der Zuwanderungsdruck auf die Schweiz nochmals massiv zunehmen – und die Schweizer Bevölkerung darf nichts dazu sagen.
Der Bundesrat versprach vor der Abstimmung zur Personenfreizügigkeit mit der EU, es würden pro Jahr rund 8’000 Personen zusätzlich in die Schweiz kommen. Eine krasse Irreführung der Stimmbevölkerung: 2023 sind 67’973 EU-/EFTA-Personen zusätzlich in die Schweiz eingewandert!
