FAQ
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um den Unterwerfungsvertrag.
Was ist mit «dynamischer Rechtsübernahme» gemeint?
Die Schweiz müsste künftig automatisch EU-Recht übernehmen, ohne Mitbestimmung, oft sogar ohne Möglichkeit zur Anpassung. Unser Parlament und Volk hätten kaum noch Einfluss. Die direkte Demokratie würde damit ausgehöhlt.
Kann das Volk weiterhin abstimmen?
Formell ja, aber faktisch nur unter Druck. Lehnt das Volk eine EU-Vorgabe ab, drohen Sanktionen. Die direkte Demokratie würde damit entmachtet.
Warum spricht man von «fremden Richtern»?
Bei Streitfällen muss sich das Schiedsgericht an die Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) halten, also eines EU-Gerichts. Damit entscheidet am Ende die Gegenseite.
Was kosten uns diese EU-Zugeständnisse?
Zusätzlich zur automatischen Rechtsübernahme müsste die Schweiz jährlich rund 1,4 Milliarden Franken an die EU zahlen, Tendenz steigend.
Gibt es Alternativen zum EU-Unterwerfungsvertrag?
Ja. Die Schweiz kann wie bisher eigenständig Verträge mit der EU aushandeln, auf Augenhöhe, ohne Automatismus, ohne fremde Richter und ohne Demokratieschwund.
